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Das Bild zeigt eine Frau, die ein Schild in Händen hält. Auf diesem Schild befinden sich viele Paragrafenzeichen.

Rechtsgrundlagen

Bundesrecht:
Das Rechtspflegergesetz, welches insbesondere die Tätigkeit des Rechtspflegers beschreibt, finden Sie hier.

Alle drei an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen beteiligten Bundesländer haben für die Ausbildung und Prüfung der Rechtspfleger Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassen.
Diese finden Sie hier zum Download:

Gemeinsame Regelungen aller drei Bundesländer zum Studium:
Studienplan für das fachwissenschaftliche Studium an der Fachhochschule Schwetzingen – Hochschule für Rechtspflege VwV d. JuM vom 11. August 2011 (Az.: 2321/0458), Fundstelle: Die Justiz 2011, 309.

Modulbeschreibungen für das fachwissenschaftliche Studium I und II

Modulbeschreibungen für die Studienpraxis


Regelungen des Landes Baden-Württemberg:
Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (APrORpfl) vom 27. Juli 2011 (GBl. 2011, 429) in der jeweils aktuellen Fassung.

Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zum Vorbereitungsdienst der Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter vom 6. August 2012 (2321/0478) in der jeweils aktuellen Fassung.

Studienplan für die Studienpraxis des Vorbereitungsdienstes für Rechtspflegeranwärterinnen und –anwärter (VwV d. JuM vom 3. August 2012 (2321/0458)), Fundstelle Die Justiz 2012, 383.

Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz:
Rechtspfleger-Ausbildungs- und Prüfungsordnung (RAPO) vom 12. August 2011 (GVBl. 2011, 333) in der jeweils aktuellen Fassung.

Regelungen des Saarlandes:
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerausbildungsordnung (RpflAO) vom 2. August 2011 (Amtsblatt 2011, S. 266).

Gemeinsame Regelungen aller drei Bundesländer zur Rechtspflegerprüfung:
Die Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums Baden-Württemberg (jetzt: Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg) über die zugelassenen Hilfsmittel in den juristischen Staatsprüfungen, der Notar- und der Rechtspflegerprüfung und ein entsprechendes Hinweisblatt finden Sie hier.

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