Studiengang Rechtspflege

Rechtsgrundlagen

Alle drei an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen beteiligten Bundesländer (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland) haben für die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassen.

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Regelungen für die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger

Alle drei an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen beteiligten Bundesländer (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland) haben für die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassen.

Diese Regelungen haben zum 1. September 2025 wesentliche Änderungen erfahren.

Die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter, die den Vorbereitungsdienst bis einschließlich 31. August 2025 angetreten haben, richtet sich nach dem vor dem 1. September 2025 geltenden Recht. Auf dieses wird aus Gründen der Übersichtlichkeit von dieser Seite aus nicht verwiesen. Sie finden diese Regelungen in den einschlägigen Sammlungen des jeweiligen Landesrechts.

Hinweis: Bereits ab dem 1. September 2025 entfallen im fachwissenschaftlichen Studium II folgende Leistungsnachweise und Inhalte: In Modul-Nr. M II-8 „Staats- und Verwaltungsrecht und Europarecht“ entfällt die bewertete Aufsichtsarbeit sowie die dazugehörige Besprechung der Aufsichtsarbeit. In Modul-Nr. M II-9 „Justizmanagement (Justizverwaltung, Betriebswirtschaftslehre)“ entfallen die bewertete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Justizverwaltung (ohne Psychologie am Arbeitsplatz) und die bewertete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre sowie die jeweils dazugehörige Besprechung der Aufsichtsarbeit. Das Modul Nr. M II-11 „Seminar“ entfällt vollständig.



Gemeinsame Regelungen aller drei Bundesländer zu den zugelassenen Hilfsmitteln für die Rechtspflegerprüfung:

Die Hinweise des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg (Justizprüfungsamt) über die zugelassenen Hilfsmittel für die Rechtspflegerprüfung finden Sie hier.