Die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ist bemüht, diesen Internetauftritt im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (www.hfr-schwetzingen.de)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:
Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Folgende technischen Voraussetzungen zur Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien werden vom verwendeten CMS derzeit noch nicht
erfüllt:
Unverhältnismäßige Belastung
In folgenden Punkten ist die Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen hinsichtlich der Inhalte zum Teil noch nicht gegeben:
- Veröffentlichung von Informationen in Gebärdensprache
- Barrierefreie PDF-Dateien: Wir sind bemüht, die bereitgestellten Inhalte als barrierefreie Dokumente aufzubereiten
und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.05.2026 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.05.2026 überprüft.
Die Aussagen zum Stand der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der
Vereinbarkeit der Webseite mit
den Barrierefreiheitsanforderungen in Form einer von der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen durchgeführten
Selbstbewertung.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.hfr-schwetzingen.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen
Karlsruher Straße 2
68723 Schwetzingen
E-Mail-Adresse: poststelle[at]hfr.justiz.bwl.de
Telefon: 06202 928900
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass der Internetauftritt www.hfr-schwetzingen.de nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie uns darüber informieren. Die Kontaktdaten finden Sie oben unter Rückmeldung und Kontaktangaben.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.