Eine Bewerbung direkt bei der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ist nicht möglich.
Vielmehr ist die Bewerbung zu richten an die Einstellungsbehörde des Bundeslandes/Landesteils, in dem die praktische Ausbildung
abgeleistet werden und die spätere Berufstätigkeit erfolgen soll.
Einzelheiten können Sie den Internetauftritten der Einstellungsbehörden entnehmen:
- Oberlandesgericht Karlsruhe -Verwaltungsabteilung-,
Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe zum Internetauftritt - Oberlandesgericht Stuttgart -Verwaltungsabteilung-
Olgastr. 2, 70182 Stuttgart zum Internetauftritt - Oberlandesgericht Koblenz,
Stresemannstraße 1, 56068 Koblenz zum Internetauftritt - Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken,
Schlossplatz 7, 66482 Zweibrücken zum Internetauftritt - Ministerium der Justiz des Saarlandes,
Zähringerstraße 12, 66119 Saarbrücken zum Internetauftritt
Den jeweiligen Einstellungstermin entnehmen Sie bitte den Internetauftritten der Einstellungsbehörden.
Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Bedarf.
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Voraussetzungen
In den sog. Vorbereitungsdienst kann nur eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das
Beamtenverhältnis erfüllt.
Über die weiteren Einstellungsvoraussetzungen (schulische Vorbildung, Höchstalter etc.), die Bewerbungsfristen und die
einzureichenden Bewerbungsunterlagen informieren die zuständigen Einstellungsbehörden auf ihren jeweiligen Internetseiten.