Nach Bestehen der Rechtspflegerprüfung werden die Anwärterinnen und Anwärter, soweit Stellen verfügbar sind,
a) in Baden-Württemberg als Justizoberinspektorinnen bzw. Justizoberinspektoren (Besoldungsgruppe A 10) in das Beamtenverhältnis
berufen.
b) in Rheinland-Pfalz und dem Saarland als Justizinspektorinnen bzw. Justizinspektoren (Besoldungsgruppe A 9) in das Beamtenverhältnis
berufen.
Nach erfolgreichem Ableisten einer dreijährigen Probezeit kann die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgen.
Beförderungsmöglichkeiten bestehen
a) in Baden-Württemberg zur/zum Justizamtfrau/Justizamtmann (A 11), Amtsrätin)/Amtsrat (A 12) und
Oberamtsrätin/Oberamtsrat (A 13).
b) in Rheinland-Pfalz und dem Saarland zur/zum Justizoberinspektor(in) (A10), Justizamtfrau/Justizamtmann (A 11),
(Justiz)Amtsrätin)/(Justiz)Amtsrat (A 12) und (Justiz)Oberamtsrätin bzw. Justizrechtsrätin/(Justiz)Oberamtsrat bzw.
Justizrechtsrat (A 13).
Für besonders befähigte Beamtinnen und Beamte ist auf besonders herausgehobenen Dienstposten auch der Aufstieg in den
höheren Dienst möglich.
Bei vorhandenem Interesse und entsprechender Qualifikation besteht die Möglichkeit, nach einer Zusatzausbildung auf dem Gebiet des Strafrechts und nach Ablegung der Amtsanwaltsprüfung in die Amtsanwaltslaufbahn zu wechseln. Amtsanwälte sind die Anklagevertreter der Staatsanwaltschaft bei den Amtsgerichten.