Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Zu den Aufgabengebieten des Rechtspflegers gehören u.a.:
- Grundbuchsachen: Entscheidung über Anträge auf Eintragung neuer Grundstückseigentümer oder Wohnungseigentümer sowie auf Eintragung von Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten und anderer Belastungen in das Grundbuch;
- Zwangsversteigerung von Grundstücken;
- Insolvenzverfahren;
- Handelsregister: Entscheidung über Einträge von Kaufleuten und Handelsgesellschaften;
- Familien- und Betreuungssachen: Bestellung und Beaufsichtigung von Vormündern, Betreuern und Pflegern, Erteilung von familiengerichtlichen und betreuungsgerichtlichen Genehmigungen;
- Nachlasssachen: Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen;
- Strafsachen: Vollstreckung von Freiheitsstrafen;
- Kostensachen: Festsetzung von Rechtsanwaltskosten nach Beendigung eines Prozesses;
- Rechtsantragsstelle: Aufnahme von Anträgen und Schriftsätzen von Rechtssuchenden, Bewilligung von Beratungshilfe für bedürftige Personen;
- Justizverwaltung: Tätigkeit als Geschäfts- bzw. Verwaltungsleiter, Referent für Personal- und Haushaltsfragen, Bezirksrevisor, Controller oder Zentraler Prüfungsbeamter für Gerichtsvollzieher.