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Studium an der Hochschule
Das fachwissenschaftliche Studium erfolgt an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen in zwei Studienabschnitten.
Studium I
Dauer: 12 Monate
Zeitraum: September des ersten Ausbildungsjahres bis August des zweiten Ausbildungsjahres.
Hinweis:
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Da die Einstellung immer zum 01.09. erfolgt, werden insgesamt vier Kalenderjahre von der Ausbildung
tangiert. Soweit auf dieser Homepage von Ausbildungsjahren die Rede ist, sind diese Kalenderjahre gemeint.
Erstes Ausbildungsjahr: 01.09. (= Tag der Einstellung) bis 31.12. dieses Jahres
Zweites Ausbildungsjahr: 01.01. des Folgejahres bis 31.12. usw.
In diesem ersten Studienabschnitt an der Hochschule werden die für die Berufspraxis der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
erforderlichen grundlegenden Rechtskenntnisse vermittelt.
Es werden Vorlesungen und Übungen von qualifizierten Dozierenden (Richter und Rechtspfleger) erteilt. Im zeitlichen und sachlichen
Zusammenhang mit den Lehrveranstaltungen werden die jeweiligen Praxisbezüge u.a. durch Projekte und Exkursionen aufgezeigt und
veranschaulicht.
Studium II
Dauer: 12 Monate
Zeitraum: September des dritten Ausbildungsjahres bis August des vierten Ausbildungsjahres.
In diesem zweiten Studienabschnitt, welcher sich an die Studienpraxis anschließt, werden die theoretischen Kenntnisse unter Verarbeitung der gewonnenen praktischen Erfahrungen ergänzt und wissenschaftlich vertieft.
Allgemeine Hinweise
Vorlesung
Die Vorlesung erfolgt in Hörsaalgruppen von i.d.R. ca. 25 bis 30 Studierenden. Regelmäßige Lehrform ist das
Lehrgespräch. Auf mündliche Mitarbeit wird Wert gelegt.
Übungen und Seminare
Übungen werden in beiden Studiengängen abgehalten.
Jeder Studierende muss während des fachwissenschaftlichen Studiums II ein Seminar besuchen und dort eine schriftliche Arbeit
erstellen.
Anwesenheitspflicht
Der Besuch der Lehrveranstaltungen ist in allen Fächern Pflicht.