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Studienpraxis
Die Studienpraxis dauert 12 Monate und findet von September des zweiten Ausbildungsjahres bis August des dritten
Ausbildungsjahres bei Gerichten und Staatsanwaltschaften statt.
In der Studienpraxis wird die Fähigkeit vermittelt, die erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Soweit Ausbildungsstand und
Fähigkeiten dies zulassen, sollen zunehmend Geschäfte zur selbständigen Erledigung übertragen werden. Die Studienpraxis
wird durch Arbeitsgemeinschaften ergänzt.