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Das Bild zeigt eine Frau mit dunklen Haaren von hinten. Sie sitzt an einem Schreibtisch vor zwei Computerbildschirmen.

Studienpraxis

Die Studienpraxis dauert 12 Monate und findet von September des zweiten Ausbildungsjahres bis August des dritten Ausbildungsjahres bei Gerichten und Staatsanwaltschaften statt.
In der Studienpraxis wird die Fähigkeit vermittelt, die erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Soweit Ausbildungsstand und Fähigkeiten dies zulassen, sollen zunehmend Geschäfte zur selbständigen Erledigung übertragen werden. Die Studienpraxis wird durch Arbeitsgemeinschaften ergänzt.

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