Parlamentarischer Abend zur Gerichtsvollzieherausbildung

Das Bild zeigt v.l.n.r. H. Meyer-Alber, Rektor Haarer, H. Marchlewski, Fr. Weiß und Prof. Dr. Walker
Das Bild zeigt v.l.n.r. H. Meyer-Alber, Rektor Haarer, H. Marchlewski, Fr. Weiß und Prof. Dr. Walker

Das Bild zeigt v.l.n.r. H. Meyer-Alber, Rektor Haarer, H. Marchlewski, Fr. Weiß und Prof. Dr. Walker

Die Landesverbände aus Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes veranstalteten am 19. März 2024 im Kurfürstlichen Schloss zu Mainz einen parlamentarischen Abend zum Thema „Modernisierung der Ausbildung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher.“

Zahlreiche hochrangige Gäste aus der Justiz der genannten Länder und aus der Politik nahmen interessiert teil. Moderiert von Peter Marchlewski diskutierten auf dem Podium: Prof. Dr. Wolf-Dieter Walker (Universität Gießen), Marc Schmitz (Präsident des Weltverbandes der Gerichtsvollzieher UIHJ), Prof. Dr. Nikolaj Fischer (Universität Kassel) und Frank Haarer (Rektor der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen).

Marc Schmitz erläuterte, dass die UIHJ die Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen in über 100 Ländern der Welt vertritt. Im internationalen Vergleich bilde Deutschland mit seinem hergebrachten Ausbildungsmodell eine Ausnahme. Im internationalen Vergleich sei meist ein juristisches Studium von drei bis fünf Jahren Voraussetzung für eine Tätigkeit als Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieherin. Er empfahl daher das Baden-Württembergische Studienmodell zur Nachahmung.

Prof. Dr. Wolf-Dieter Walker, der den baden-württembergischen Studiengang „Gerichtsvollzieher/in (LL.B.)“ als Mitglied der jeweiligen Kommissionen in den Jahren 2015 und 2020 im Rahmen des Akkreditierungs- bzw. Reakkreditierungsverfahrens begutachtet hatte, betonte, dass der an der HfR Schwetzingen angebotene Studiengang hervorragend konzipiert und mustergültig umgesetzt worden sei. Angesichts der Tatsache, dass es sich bei dem Zwangsvollstreckungsrecht um ein kompliziertes Rechtsgebiet handele, benötige man in der heutigen Zeit, so Walker, ein fundiertes juristisches Studium. Die Tätigkeit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bestehe überwiegend aus anspruchsvoller juristischer Arbeit. Es sei keine mechanische Tätigkeit. Daher halte er die Überführung in ein Studium für zwingend geboten. Das werde sich, so Walker, auch durchsetzen, spätestens mit der Übertragung der Forderungspfändung auf die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Vor diesem Hintergrund wünsche er sich sehr, dass das baden-Württembergische Modell von anderen Bundesländern übernommen werde.

Prof. Dr. Nikolaj Fischer teilte diese Einschätzung. Er wies darauf hin, dass die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in den letzten Jahren einen deutlichen Zuwachs an anspruchsvollen Aufgaben erfahren hätten. Die Welt der Zwangsvollstreckung, so Fischer, sei viel komplexer geworden. Wir hätten, so Fischer weiter, im Bereich der Zwangsvollstreckung auch Boden an Anbieter verloren, die mit rustikalen Methoden Druck auf Schuldnerinnen und Schuldner ausübten. Dem gelte es mit einem effektiven und qualitativ gutem staatlichen Zwangsvollstreckungsangebot entgegenzuwirken.

Rektor Frank Haarer erläuterte, dass die Verantwortlichen in Baden-Württemberg in ihren Vorüberlegungen zur Konzeption des Studiengangs zu dem Schluss gelangt seien, dass man den angehenden Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern mehr mitgeben wolle, sie besser vorbereiten wolle. Wenn man jemanden auf eine Bergtour schicke, so Haarer, dann sei es Ausdruck der Fürsorgepflicht, für die bestmögliche Ausrüstung zu sorgen. Dass der Gipfel vielleicht auch mit schlechterer Ausrüstung erreichbar sei, sollte einen nicht davon abhalten, mehr zu tun. Haarer berichtete, dass es in Baden-Württemberg gelungen sei, völlig neue Zielgruppen für den Beruf zu erschließen. Der Studiengang spreche alle Zielgruppen an, Quereinsteiger wie auch Schulabgänger mit Hochschulqualifikation.

Theresa Weiß und Moritz Meyer-Alber, die beide den Studiengang Gerichtsvollzieher/in (LL.B.) absolviert haben, erläuterten den Anwesenden dessen Vorteile. Herr Meyer-Alber schilderte, dass er den Beruf nicht ergriffen hätte, wenn der Weg nicht über ein Studium geführt hätte. Er habe sich nach einem juristischen dualen Studiengang umgeschaut. Mit der im Studium vermittelten juristischen Methodenkompetenz sei es ihm beispielsweise möglich gewesen, sich die neuen Regeln zur elektronischen Zustellung selbst zu erschließen. Nach seiner Wahrnehmung sei es den erfahreneren Kolleginnen und Kolleginnen sehr viel schwerer gefallen, mit dieser Änderung zurecht zu kommen.

Frau Weiß, erläuterte, dass es natürlich bei den erfahrenen Kolleginnen und Kollegen auch Skepsis und Vorbehalte gegen den Studiengang gegeben habe. Diese seien aber sehr schnell ausgeräumt gewesen. Wir, so Theresa Weiß, waren dankbar, dass uns die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen während der Studienpraxis ausgebildet haben. Diese wiederum haben von den Kenntnissen profitiert, die wir in die Praxis von der Hochschule mitgebracht haben. Sehr schnell sei es ein Miteinander geworden. Man hilft sich gegenseitig mit Erfahrung und Wissen. Man sei gut vernetzt und tausche sich regelmäßig aus.

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