Am 14. Juli 1953 eröffnete das Land Baden-Württemberg im südlichen Schlossflügel des Schwetzinger Schlosses eine
justizeigene Schule, in der interessierte und geeignete Justizbeamte des mittleren Dienstes zusammen mit Abiturienten zu Rechtspflegern
ausgebildet wurden.
Die Schule hatte damals den schlichten Namen "Rechtspflegerschule".