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Gasthörer

Ausländische Studierende, die während eines bestimmten Abschnitts ihres Studiums an einer deutschen Hochschule studieren wollen, können für einen im Einzelnen zu bestimmenden Zeitraum als Gasthörer auch an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen zugelassen werden.
Damit erhalten ausländische Studierende die Möglichkeit, sich in relativ kurzer Zeit Grundkenntnisse im deutschen Zivil- und Zivilverfahrensrecht sowie im Recht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit in kompakter Form anzueignen.

Darüber hinaus können Personen aus dem In- und Ausland, die eine hinreichende Bildung nachweisen, zur Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen als Gasthörer zugelassen werden, sofern dort ausreichend freie Kapazitäten vorhanden sind. Auf diese Weise können insbesondere im Berufsleben stehende frühere Absolventen ihre Kenntnisse auffrischen.

Alle Gasthörerinnen und Gasthörer können in den von ihnen gewählten Fächern auch an den während des Studiums zu schreibenden Klausuren teilnehmen. Sie erhalten auf Wunsch ein Zeugnis über ihre Teilnahme und die erbrachten Leistungen. Zu Prüfungen sind sie nicht zugelassen.
Eine Studiengebühr für Gasthörerinnen und Gasthörer wird derzeit nicht erhoben, für Unterkunft, Verpflegung und Versicherungsschutz haben sie selbst zu sorgen.

Anfragen und Anmeldungen als Gasthörerin/Gasthörer sind schriftlich an die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen zu richten.

Dem Antrag auf Zulassung als Gasthörerin/Gasthörer sind beizufügen:

  • Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses,
  • Fotokopie des inländischen oder ausländischen Abschlusszeugnisses, das zum Studium an Hochschulen berechtigt,
  • Lebenslauf.

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