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Start ins Studienjahr 2024/2025

Am 2. September 2024 ging die vorlesungsfreie Zeit an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen zu Ende. Die Studierenden des Studiums II (Studiengang Rechtspflege) und der Studienphase III (Studiengang der Gerichtsvollzieher/in (LL.B.)) kehrten aus ihrer Studienpraxis/Studienphase II an die Hochschule zurück.

Die 118 Studierenden des Studiums II im Studiengang Rechtspflege am Studienort Schwetzingen und die elf Studierenden des Studiengangs Gerichtsvollzieher/in (LL.B.) wurden von Rektor Frank Haarer und Prorektor Rainer Hock in der Aula begrüßt. „Sie kommen mit vielen Eindrücken und Erfahrungen aus der Praxis an die Hochschule zurück und können damit gut vorbereitet in ihr drittes Studienjahr starten“, so Rektor Haarer. „Gemeinsam mit ihren Dozierenden werden Sie auch noch den Rest der Wegstrecke zurücklegen.“

Prorektor Hock informierte die Studierenden über die Veränderungen an der Hochschule, die es im letzten Studienjahr gegeben hat. „Ich freue mich, wieder mit Ihnen im Hörsaal zu arbeiten. Es liegt zwar viel Arbeit vor uns, aber wir werden das gemeinsam schaffen“, gab Hock den Studierenden mit auf den Weg. Die Studierenden sind am Studienort Schwetzingen in fünf Gruppen (Studiengang Rechtspflege) und eine Gruppe (Studiengang Gerichtsvollzieher/in (LL.B.)) aufgeteilt. Am Studienort Ulm studieren im Studium II (Studiengang Rechtspflege) insgesamt 37 Damen und Herren.

Am 4. September 2024 starteten die Studienanfänger/-innen in ihr Studium. In Schwetzingen begrüßte Rektor Frank Haarer insgesamt 201 Studierende im Studiengang Rechtspflege, die in sieben Gruppen aufgeteilt sind. Außerdem hat im Studiengang Gerichtsvollzieher/in (LL.B.) eine Gruppe bestehend aus sechs Studierenden ihr Studium aufgenommen. Am Studienort Ulm begrüßte Prorektor Rainer Hock 61 Studierende, die in zwei Gruppen studieren. „Sie haben sich, so Rektor Haarer, für Berufe entschieden, die für den Rechtsstaat von zentraler Bedeutung sind. Ohne Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, die zu den Entscheidern in der Justiz gehören, wäre diese nicht arbeitsfähig. Die Bürgerinnen und Bürger haben vielleicht niemals in ihrem Leben mit einer Richterin oder einem Richter zu tun. Auf jeden Fall aber mit einer Rechtspflegerin oder einem Rechtspfleger; und ohne Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher könnte es sein, dass Urteile nur auf dem Papier stehen, ohne dass etwas aus ihen folgt. Daher ist die Arbeit der Gerichtsvollzieher/-innen ebenfalls von zentraler Bedeutung für den Rechtsstaat.“

Oberbürgermeister Dr. René Pöltl begrüßte die Studierenden für die Stadt Schwetzingen. Er freue sich, so Dr. Pöltl, dass er gegen Ende seiner Amtszeit diese Begrüßung noch einmal vornehmen könne. „Die Begrüßung der Studierenden war für mich immer eine Herzensangelegenheit! Genießen Sie Schwetzingen und fühlen Sie sich wohl in dieser schönen Stadt!“