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Studiengang Diplom-Rechtspfleger/in (FH)
Berufsbild
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Der Rechtspfleger ist ein selbstständiges Organ der Rechtspflege. Die Stellung des Rechtspflegers ist der des Richters vergleichbar. Er ist sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden. Er trifft eigenverantwortlich Entscheidungen in den ihm übertragenen Bereichen der sog. freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit. Er erledigt damit die ihm übertragenen Aufgaben frei von Weisungen eines Dienstvorgesetzten nach den bestehenden Verfahrensordnungen und Gesetzen in eigener Verantwortung.
Die Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben erfordert fachliche Souveränität sowie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Der Beruf eignet sich besonders für Abiturientinnen und Abiturienten mit einer guten Allgemeinbildung, die aufgeschlossen, beweglich und vielseitig einsetzbar sind sowie eine Neigung für juristische Tätigkeiten im Umgang mit rechtsuchenden Bürgern haben.
Aufgaben
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Zu den Aufgabengebieten des Rechtspflegers gehören u.a.:
- Grundbuchsachen: Entscheidung über Anträge auf Eintragung neuer Grundstückseigentümer oder Wohnungseigentümer sowie auf Eintragung von Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten und anderer Belastungen in das Grundbuch;
- Zwangsversteigerung von Grundstücken;
- Insolvenzverfahren;
- Handelsregister: Entscheidung über Einträge von Kaufleuten und Handelsgesellschaften;
- Familien- und Betreuungssachen: Bestellung und Beaufsichtigung von Vormündern, Betreuern und Pflegern, Erteilung von familiengerichtlichen und betreuungsgerichtlichen Genehmigungen;
- Nachlasssachen: Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen;
- Strafsachen: Vollstreckung von Freiheitsstrafen;
- Kostensachen: Festsetzung von Rechtsanwaltskosten nach Beendigung eines Prozesses;
- Rechtsantragsstelle: Aufnahme von Anträgen und Schriftsätzen von Rechtssuchenden, Bewilligung von Beratungshilfe für bedürftige Personen;
- Justizverwaltung: Tätigkeit als Geschäfts- bzw. Verwaltungsleiter, Referent für Personal- und Haushaltsfragen, Bezirksrevisor, Controller oder Zentraler Prüfungsbeamter für Gerichtsvollzieher.
Aufstiegschancen
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Nach Bestehen der Rechtspflegerprüfung werden die Anwärterinnen und Anwärter, soweit Stellen verfügbar sind, zunächst als Justizinspektorinnen und Justizinspektoren in das Beamtenverhältnis berufen.
Nach erfolgreichem Ableisten einer dreijährigen Probezeit kann die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgen.
Beförderungsmöglichkeiten bestehen zur/zum Justizoberinspektor(in) (A10), Justizamtfrau/Justizamtmann (A 11), (Justiz)Amtsrätin)/(Justiz)Amtsrat (A 12) und (Justiz)Oberamtsrätin bzw. Justizrechtsrätin/(Justiz)Oberamtsrat bzw. Justizrechtsrat (A 13).
Für besonders befähigte Beamtinnen und Beamte ist auf besonders herausgehobenen Dienstposten auch der Aufstieg in den höheren Dienst möglich.Bei vorhandenem Interesse und entsprechender Qualifikation besteht die Möglichkeit, nach einer Zusatzausbildung auf dem Gebiet des Strafrechts und nach Ablegung der Amtsanwaltsprüfung in die Amtsanwaltslaufbahn zu wechseln. Amtsanwälte sind die Anklagevertreter der Staatsanwaltschaft bei den Amtsgerichten.
Einzelheiten zum Studium
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Über die Einzelheiten zum Studium an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen im Studiengang Diplom-Rechtspfleger/in (FH) informieren wir Sie hier.
Bewerbung
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Eine Bewerbung direkt bei der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ist nicht möglich.
Vielmehr ist die Bewerbung zu richten an die Einstellungsbehörde des Bundeslandes/Landesteils, in dem die praktische Ausbildung abgeleistet werden und die spätere Berufstätigkeit erfolgen soll.
Einzelheiten können Sie den Internetauftritten der Einstellungsbehörden entnehmen:- Oberlandesgericht Karlsruhe -Verwaltungsabteilung-,
Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe zum Internetauftritt - Oberlandesgericht Stuttgart -Verwaltungsabteilung-
Olgastr. 2, 70182 Stuttgart zum Internetauftritt - Oberlandesgericht Koblenz,
Stresemannstraße 1, 56068 Koblenz zum Internetauftritt - Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken,
Schlossplatz 7, 66482 Zweibrücken zum Internetauftritt - Ministerium der Justiz des Saarlandes,
Zähringerstraße 12, 66119 Saarbrücken zum Internetauftritt
Den jeweiligen Einstellungstermin entnehmen Sie bitte den Internetauftritten der Einstellungsbehörden.
Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Bedarf.
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.Voraussetzungen
In den sog. Vorbereitungsdienst kann nur eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.
Über die weiteren Einstellungsvoraussetzungen (schulische Vorbildung, Höchstalter etc.), die Bewerbungsfristen und die einzureichenden Bewerbungsunterlagen informieren die zuständigen Einstellungsbehörden auf ihren jeweiligen Internetseiten. - Oberlandesgericht Karlsruhe -Verwaltungsabteilung-,
