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Einzelheiten zum Studium (Studiengang Diplom-Rechtspfleger/in (FH))
Überblick
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Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie umfasst - in enger Verflechtung von Theorie und Praxis- ein insgesamt 24-monatiges fachwissenschaftliches Studium
an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen - und eine 12-monatige Studienpraxis
bei verschiedenen Justizbehörden.
Rechtsstellung während der Ausbildung
Mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.
Sie führen die Dienstbezeichnung "Rechtspflegeranwärterin" bzw. "Rechtspflegeranwärter".Ablauf der Ausbildung
Im Einzelnen gliedert sich der Ausbildungsgang wie folgt:- 12 Monate Studium I
an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen. Damit verbunden ist eine zweitägige Einführung bei einem Gericht; - 12 Monate Studienpraxis
bei Gerichten und Staatsanwaltschaften; - 12 Monate Studium II
an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen.
Prüfung und Diplomierung
Die Ausbildung schließt mit der Rechtspflegerprüfung ab. Den Absolventinnen bzw. Absolventen wird der Hochschulgrad
"Diplom-Rechtspflegerin (FH) bzw. Diplom-Rechtspfleger (FH)" verliehen.Bezüge (Gehalt)
Während der Ausbildung (sog. Vorbereitungsdienst) werden Anwärterbezüge (Gehalt) nach Maßgabe des Bundesbesoldungsgesetzes gewährt. Die Anwärterbezüge betragen z.Zt. etwa 1.300,00 Euro brutto im Monat.Beamte sind nach sozialrechtlichen Vorschriften in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Von den Bruttobezügen werden somit nur die gesetzlichen Steuern einbehalten. In Krankheitsfällen wird eine Beihilfe gewährt. Für die von der Beihilfe nicht voll erstatteten Aufwendungen sollten sich Beamte freiwillig in einer privaten Krankenversicherung versichern; sie müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
- ein insgesamt 24-monatiges fachwissenschaftliches Studium
Studium an der Hochschule
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Das fachwissenschaftliche Studium erfolgt an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen in zwei Studienabschnitten.
Studium I
Dauer: 12 Monate
Zeitraum: September des ersten Ausbildungsjahres bis August des zweiten Ausbildungsjahres.Hinweis:
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Da die Einstellung immer zum 01.09. erfolgt, werden insgesamt vier Kalenderjahre von der Ausbildung tangiert. Soweit auf dieser Homepage von Ausbildungsjahren die Rede ist, sind diese Kalenderjahre gemeint.
Erstes Ausbildungsjahr: 01.09. (= Tag der Einstellung) bis 31.12. dieses Jahres
Zweites Ausbildungsjahr: 01.01. des Folgejahres bis 31.12. usw.In diesem ersten Studienabschnitt an der Hochschule werden die für die Berufspraxis der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger erforderlichen grundlegenden Rechtskenntnisse vermittelt.
Es werden Vorlesungen und Übungen von qualifizierten Dozierenden (Richter und Rechtspfleger) erteilt. Im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit den Lehrveranstaltungen werden die jeweiligen Praxisbezüge u.a. durch Projekte und Exkursionen aufgezeigt und veranschaulicht.Studium II
Dauer: 12 Monate
Zeitraum: September des dritten Ausbildungsjahres bis August des vierten Ausbildungsjahres.In diesem zweiten Studienabschnitt, welcher sich an die Studienpraxis anschließt, werden die theoretischen Kenntnisse unter Verarbeitung der gewonnenen praktischen Erfahrungen ergänzt und wissenschaftlich vertieft.
Allgemeine Hinweise
Vorlesung
Die Vorlesung erfolgt in Hörsaalgruppen von i.d.R. ca. 25 bis 30 Studierenden. Regelmäßige Lehrform ist das Lehrgespräch. Auf mündliche Mitarbeit wird Wert gelegt.Übungen und Seminare
Übungen werden in beiden Studiengängen abgehalten.
Jeder Studierende muss während des fachwissenschaftlichen Studiums II ein Seminar besuchen und dort eine schriftliche Arbeit erstellen.Anwesenheitspflicht
Der Besuch der Lehrveranstaltungen ist in allen Fächern Pflicht.
Studienpraxis
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Die Studienpraxis dauert 12 Monate und findet von September des zweiten Ausbildungsjahres bis August des dritten Ausbildungsjahres bei Gerichten und Staatsanwaltschaften statt.
In der Studienpraxis wird die Fähigkeit vermittelt, die erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Soweit Ausbildungsstand und Fähigkeiten dies zulassen, sollen zunehmend Geschäfte zur selbständigen Erledigung übertragen werden. Die Studienpraxis wird durch Arbeitsgemeinschaften ergänzt.
Rechtsgrundlagen
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Die wichtigsten rechtliche Grundlagen für die Einstellung, das Studium und die Rechtspflegerprüfung finden Sie hier.
